Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Prüfung von Waffengesetz: Mitglied einer Rockerbande wurde der allgemeine Besitz von Waffen und waffenähnlichen Werkzeugen durch Verwaltungsakt verboten. Prüfung von § 40 WaffG und die Eignung des Mitglieds, ob ihm eine allgemeine Gefahr unterstellt werden kann. Darüber hinaus Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung der Paragrafen 4, 5 ff. Waffengesetz. Gegen diesen Verwaltungsakt wollte das Mitglied der Rockerbande vorgehen, daher Prüfung von Anfechtungsklage und Eilverfahren nach § 80 VwGO ff. An sich keine Vorkenntnisse im Waffenrecht notwendig gewesen, der Sachverhalt hatte mitunter eine Verordnung abgedruckt und es trotz des relativ unbekannten Rechtsgebiets konnte man mit den Informationen im Sachverhalt die Aufgabe gut lösen und zeigen, wie man damit umgehen kann. Ansonsten die üblichen VwGO-Prüfungen rund um Anfechtungsklage und Eilverfahren. Die Normen im Waffengesetz musste man etwas „suchen“, um die richtige Ermächtigungsgrundlage herauszuarbeiten und zu prüfen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2025 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

