Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom April 2025

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausur bestand aus zwei Teilen.
1. Tatkomplex A geht in eine Kneipe und trinkt dort ein Bier. Ein anderer Gast redet sich in Rage und geht plötzlich mit geballter Faust auf den A zu. Geistesgegenwärtig erblickt V den neben ihm stehenden Barhocker. Er erkennt, dass er den heranstürmenden und nur noch wenige Meter von ihm entfernten G durch einen Wurf mit dem Hocker abwehren kann. Hinter dem G steht allerdings der Wirt W der, wie A zutreffend erkennt durch den Barhocker ebenfalls getroffen werden könnte. A erkennt zugleich, dass er den Angriff des G auch durch einen Schlag mit dem Barhocker ebenso sicher abwehren könnte. Auch würde ein solcher Einsatz den heranstürmenden G nicht stärker verletzen. Gleichwohl könnte hierdurch eine Verletzung des W vermieden werden. A aber wirft den Barhocker in Richtung des angreifenden Gastes und trifft diesen auch. Dass auch W getroffen wird, nimmt A billigend in Kauf. G erleidet durch den Zusammenprall eine Schulterprellung mit erheblichen Schmerzen, W konnte sich im letzten Moment durch einen Sprung retten und wird nicht getroffen.
2. Tatkomplex E, die Freundin von A, mit der er zusammen ein kleines Kind (ca. 1 oder 2 Jahre alt) hat und mit denen er zusammenlebt, äußert über einen langen Zeitraum regelmäßig, dass sie nicht mehr leben wolle, dass ihr Leben sinnlos sei, auch dass sie möglicherweise auch das Kind töten würde. Dies teilt sie nicht nur dem A mit, sondern auch ihrer Psychiaterin der Ärztin P. Infolge ihrer Depression fehlte ihr auch die zu einer wirksamen Einwilligung erforderliche Einsichtsfähigkeit. Beide wissen also über einen recht langen Zeitraum Bescheid. Morgens, bevor A zur Arbeit geht, teilt E ihm mit, dass sie vielleicht heute, während er sich nach der Arbeit in der Kneipe befindet, wie er es öfter mal tut, sich selbst das Leben nehmen und das Kind ebenfalls vergiften wird. Noch bevor V in die Kneipe aufbrach, erkannte er, dass dieser Abend der E die Gelegenheit zur Tötung ihrer selbst sowie des Kindes ermöglichen würde. Letzteres kam im aber gerade recht, da er sich so seiner ihm lästigen Unterhaltspflichten für das Kind entziehen könne. Mit dem „ersparten“ Geld könne er sich eine von ihm seit langem ersonnene Weltreise finanzieren. Den von ihm erwarteten Tod der E bedauerte er zwar, fand sich damit jedoch ab und brach schließlich in die Kneipe auf. Dasselbe hat sie P bereits vor einer Woche in einer Therapiesitzung mitgeteilt. So, wie sie es beschrieben hat, kommt es: E vergiftet sich und das kleine Kind, beide sterben. Es wird nach der Strafbarkeit von A und P gefragt. Zudem wird erwähnt, dass dies vermeidbar gewesen wäre und E sowie das Kind gerettet hätten werden können, wenn jemand von beiden, also A oder P, Maßnahmen ergriffen hätten.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2025 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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