Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
2 Personen schließen Grundstückstauschvertrag ab, mit Bedingung, dass das eine Grundstück unter Beachtung Umwertung-Schutzvorkehrungen bebaut wird, was, nicht erfolgt. Der ursprüngliche Eigentümer möchte sein Grundstück zurück. und versucht den neuen Eigentümer hierzu zu erreichen. Die neue Eigentümerin überträgt das Grundstück bewusst ihrer Tochter, damit sie das Grundstück nicht rückübertragen muss. Der ursprüngliche Eigentümer möchte die Rückübertragung über eine Grundbuchberichtigung erreichen. Im zweiten Teil schließt räumt ein Grundstückseigentümer einem anderen ein Vorkaufsrecht ein. Danach verkauft er einem Dritten das Grundstück und trägt zu seinen Gunsten eine Auflassungsvormerkung zur Eintragung ins Grundbuch ein. Der Vorkaufsberechtigte übt sein Vorkaufsrecht aus und wird als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Er möchte, dass die Auflassungsvormerkung vom Grundbuch gestrichen wird, bzw. das Grundbuch berichtigt wird und fragt sich, ob er einen Anspruch gegen den Vormerkungsberechtigten hat.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2025 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

