Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es ging um eine Klausur aus Sicht eines Rechtsanwalts. Die Eltern wollten den Namen ihrer Tochter ändern, die Alexa hieß und aufgrund des Alexa-Dienstes von Amazon gehänselt wurde. Sie wollten nicht den kompletten Vornamen ändern, sondern lediglich einen zweiten Namen „Isabella“ hinzufügen. Das Kind war, soweit ich es in Erinnerung haben, 6 Jahre alt und noch nicht rechtlich in Erscheinung getreten. Man musste die Normen des Namenänderungsgesetzes prüfen. Der Onkel des Kindes arbeitete in der Stadt und wollte nicht, dass der Name geändert wird und legte sein Veto ein. Die Klage wurde von dem Kind selbst eingereicht handschriftlich, von den Eltern aber bestätigt, da musste man schauen, ob die formgerecht eingelegt wurde. Beim Onkel musste man schauen, ob er überhaupt als Behördenmitglied mitentscheiden darf oder ob er „befangen“ ist. Am Schluss musste ein Schriftsatz formuliert werden, entweder um den Eltern zu sagen, die Klage hat keinen Erfolg oder ein Schriftsatz ans Gericht. In der Zweckmäßigkeit waren die Argumente gegeneinander abzuwägen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2025 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

