Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es handelte sich um eine Urteilsklausur aus dem Zivilrecht mit Schwerpunkten im Erb- und Grundstücksrecht. Der Kläger verklagte den Beklagten auf Herausgabe und Räumung eines Grundstücks, das mit einem Wohnhaus bebaut ist. Der Vater des Beklagten ist verstorben und hatte vor einigen Jahren ein Testament errichtet, in welchem der Bruder des Beklagten zum Alleinerben eingesetzt wurde. Der Bruder erhielt einen Erbschein, der ihn als Alleinerben auswies, und veräußerte das Grundstück an den Kläger. Es tauchte ein weiteres Testament auf, welches der Vater mit seiner Verlobten errichtet hatte, und laut dessen der Beklagte Erbe des Hausgrundstücks werden soll. Danach wurde der Erbschein des Bruders eingezogen. Nach der Veräußerung wurde eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Klägers eingetragen, der behauptete von der Einziehung des Erbscheins erst nach der Eintragung der Vormerkung erfahren zu haben. Zu prüfen war der gutgläubige Erwerb eines Grundstücks vom Scheinerben sowie der gutgläubige Erwerb einer Vormerkung vom Scheinerben. Hinsichtlich des Testaments war zudem die Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament erforderlich. Themenschwerpunkte waren auch die Vor-, Nach- und Ersatzerbschaft.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2026 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

