Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Die Klausur behandelte eine gerichtliche Entscheidung (Urteil) nach teilweiser Klagerücknahme. Klagerücknahme wurde in einem Ortstermin erklärt. Der Mutter wurden in der Vergangenheit für ihre beiden Söhne jeweils die Übernahme von Schülerfahrkosten nach § 97 SchulG NRW i.V.m. Schülerfahrkostenverordnung (SchfKVO) bewilligt. Nachdem die Behörde festgestellt hat, dass der Schulweg keine 2 Kilometer beträgt, wurden beide Bescheide für die Zukunft zurückgenommen. Die Mutter klagt in eigenem Namen gegen die Rücknahme. Der eine Sohn ist zwischenzeitlich nicht mehr Schüler. Im Mittelpunkt standen die Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides gemäß § 48 VwVfG NRW aufgrund zu prüfender Rechtswidrigkeit einer Bewilligung zur Übernahme von Schülerfahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung. Die Normen waren abgedruckt. Dabei waren insbesondere die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 SchfKVO und des § 6 Abs. 2 SchfKVO zu prüfen. Darüber hinaus spielten das schutzwürdige Vertrauen im Sinne des § 48 Abs. 2 VwVfG NRW sowie die Einhaltung der Jahresfrist nach § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW eine zentrale Rolle.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2026 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

