Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Berlin vom März 2026

Prüfungsfach:  Sonstiges

Gedächtnisprotokoll:

In der Klausur waren verschiedene Straftatbestände aus dem Straßenverkehrsrecht sowie Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit zu prüfen. Ausgangspunkt des Sachverhalts war, dass der Täter mit seinem Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über den Kurfürstendamm (Ku’damm) raste und dabei zahlreiche Verkehrsregeln missachtete. Im Rahmen der strafrechtlichen Prüfung standen insbesondere Straßenverkehrsdelikte wie die Gefährdung des Straßenverkehrs, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie weitere in Betracht kommende Tatbestände im Mittelpunkt. Dabei war sorgfältig zwischen den objektiven und subjektiven Voraussetzungen der einzelnen Delikte zu unterscheiden. Besondere Bedeutung kam außerdem der Frage zu, ob hinsichtlich einer eingetretenen Körperverletzung Vorsatz oder lediglich Fahrlässigkeit vorlag. Im Ergebnis war ein Körperverletzungsvorsatz anzunehmen. Maßgeblich hierfür war, dass der Täter trotz der erheblichen Geschwindigkeit, der dichten Verkehrslage und der offensichtlichen Gefährlichkeit seines Verhaltens die Möglichkeit einer Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer erkannte und diese zumindest billigend in Kauf nahm. Damit lag jedenfalls Eventualvorsatz hinsichtlich der Körperverletzung vor. Eine bloß bewusste Fahrlässigkeit schied aus, da sich aus den Gesamtumständen ergab, dass der Täter auf einen Verletzungserfolg nicht ernsthaft vertraute, sondern das erhebliche Risiko akzeptierte. Die Klausur erforderte daher eine systematische Prüfung der einschlägigen Straßenverkehrsdelikte sowie eine sorgfältige Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit im Bereich der Körperverletzungsdelikte. Entscheidend war eine saubere Subsumtion unter die jeweiligen Tatbestandsmerkmale und eine überzeugende Begründung der subjektiven Tatseite. Insgesamt lag der Schwerpunkt der Bearbeitung auf der strafrechtlichen Bewertung des rücksichtslosen Fahrverhaltens und den daraus resultierenden Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2026 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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