Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Ein Ehepaar schloss 1994 einen Erbvertrag, in dem der gemeinsame Sohn als Erbe des Letztversterbenden eingesetzt wurde. Die Tochter erklärte einen Erb- und Pflichtteilsverzicht. Nach dem Tod des Ehemannes verstarb zunächst der Sohn und anschließend die Ehefrau. Der Enkel (Sohn des vorverstorbenen Sohnes) erhob gegen die Tochter Klage auf Feststellung, dass er Alleinerbe der Ehefrau geworden sei. Die Beklagte berief sich darauf, dass der Kläger im Erbvertrag nicht genannt worden sei und die Ehefrau sie durch ein späteres Testament zur Alleinerbin eingesetzt habe. Zudem hatte die Beklagte von der Ehefrau zu deren Lebzeiten ein Fahrzeug im Wert von 25.000 € für 500 € erworben. Nach deren Tod hob sie in der Annahme, Erbin zu sein, 75.000 € vom Tagesgeldkonto der Erblasserin ab und erwarb gemeinsam mit 75.000 € aus eigenen Mitteln eine Eigentumswohnung. Der Kläger erweiterte daraufhin seine Klage um die Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs sowie die Grundbuchberichtigung hinsichtlich der Eigentumswohnung mit dem Ziel seiner Eintragung als Eigentümer. Klausuraufgabe: Abzufassen waren der Tenor, die Entscheidungsgründe und die Streitwertfestsetzung eines zivilgerichtlichen Urteils.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2026 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

