Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es ging um einen Fall der Gefährlichen Körperverletzung. Abgefragt war die Abgrenzung des Aberratio ictus und des Error in Persona und deren Auswirkungen auf die Anstiftung bzw. den Anstifter dahinter. Ausgang war ein Irrtum des behandelnden Arztes, der den Patienten verwechselt hatte. Dazu kam noch ein weiterer Irrtum, denn beim Opfer hat es sich um einen Minderjährigen gehandelt, der zwar sehr eigenständig war, aber noch unter 18 Jahren. Der Arzt dachte hier, dass er auf die Zustimmung der Eltern verzichten konnte. Es wurde im Rahmen dieser Prüfung auch der klassische Fall zum gefährlichen Werkzeug geprüft, hier ging es auch um den Arzt, sodass zunächst zu prüfen war, ob ein ärztlicher Heileingriff eine Körperverletzung darstellt und im zweiten Schritt, ob ein medizinisches Instrument gefährliche Werkzeuge darstellen. Zu thematisieren war hier auch die Frage, wie sich auswirkt, dass die Körperverletzung reversibel ist und sich das Opfer aber gegen eine leicht durchzuführende Umkehr der Körperverletzung entschieden hat.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2026 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

