Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Bayern vom März 2025

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Insgesamt waren 4 Tatkomplexe im materiellen Strafrecht und eine StPO-Aufgabe zu prüfen. Der Sachverhalt fing damit an, dass A spazieren war und dabei B sah, der schnellen Schrittes auf ihn zukam. Er war der Ansicht, dass dieser ihn abstechen würde, so dass er schnell die Pistole zog und ihn anschoss, obwohl er auch die Chance gehabt hätte ihn körperlich zu Boden zu stoßen. Eigentlich wollte B jedoch nur seinen Hund einfangen, der einige Meter hinter A lief. Der erste Tatkomplex beinhaltete insofern einen Doppelirrtum. Im Rahmen eines Erlaubnistatbestandes war die Erforderlichkeit überschritten, so dass § 17 StGB zu prüfen war. Der zweite Tatkomplex beinhaltete Problematiken des Diebstahls. B sah den A auf einem Bahnhof stehen und rannte an ihm vorbei, wobei er ihm seine Handtasche entriss. Insofern war zu prüfen, ob dies eine Gewaltanwendung i.S.v. § 249 StGB darstellte. Ferner war ein Diebstahl zu prüfen. Darüber hinaus rannte B weg und versteckte sich hinter einer Mülltonne, wobei er laute Schritte hörte und davon ausging, dass dies A war, der ihm hinterherkam. Stattdessen handelte es sich um C, der unbeteiligt vorbeilief. Um den vermeintlichen B zu überwältigen, ging B hinter der Mülltonne hervor und schlug den C nieder, wobei er die geklaute Handtasche dann einfach liegen ließ. Insofern war § 252 zu prüfen und im Rahmen einer möglichen Notwehr war inzident § 127 StGB zu prüfen. Der nächste Tatkomplex handelte von einem Einbruch in ein Haus, um ein Gemälde zu entwenden. Als er in das Haus gelangte, fand er das Gemälde jedoch nicht, gab seinen Vorsatz auf und entschloss sich beim Rauslaufen stattdessen eine Lampe mitzunehmen. Insofern war die Zueignungsabsicht im Rahmen des Diebstahls zu prüfen. Im letzten Tatkomplex ging es um Anschlussdelikte wie z.B. § 145d StGB, § 164 StGB, § 257, § 258 StGB. In der StPO-Aufgabe war eine Revision zu prüfen und innerhalb dessen ging es um eine Prozessabsprache, die eine Gegenleistung abverlange für eine geringere Haftstrafe. Insofern war § 257c StPO zu problematisieren.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2025 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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