Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Im ersten Teil der Klausur beschloss ein Sohn, seiner Mutter Sachen aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses mithilfe des Kellerschlüssels zu stehlen, den er aus ihrem Flur mitnahm. Von dort entwendete er eine alte Sporttasche, in der sich jedoch nur altes Werkzeug ohne erheblichen Wert befand; weil der Reisverschluss klemmte, wusste er allerdings nicht, dass es sich nur um wertloses Werkzeug handelt. Den Kellerschlüssel ließ er beim Rausgehen in der Tür stecken. Im zweiten Teil begegnete er draußen einem Nachbarn, der ihn ansprach, was er denn damit der Tasche machen würde. Um mit der Beute davonzukommen, holte er zum Schlag gegen den Nachbarn aus, verfehlte jedoch. Dieser wich aus Schreck zurück, trat auf einen lockeren Stein im Asphalt, stürzte und brach sich das Genick, sodass er sofort tot war. Der Sohn floh mit der Tasche. Im dritten Teil stellte die Mutter M wegen der abhanden gekommenen Sporttasche einen Antrag bei ihrer Diebstahlsversicherung auf Entschädigung, wobei sie zunächst – wahrheitswidrig, das Werkzeug war ja faktisch wertlos – einen niedrigen, vierstelligen Schadensbetrag angeben wollte, von ihrem Mann allerdings ermutigt wurde, einen Schadensbetrag i.H.v. 60.000 € anzugeben. Der Versicherungsangestellte durchschaute zwar sofort, dass der Schaden nicht der Wahrheit entsprechen könnte, weil er seinem Arbeitgeber allerdings eins auswischen wollte, bewilligte er dennoch die Versicherungszahlung. Gefragt war nach der Strafbarkeit des Sohnes, der Mutter, des Vaters und des Versicherungsangestellten.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2025 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

