Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Der Sachverhalt war in zwei Tatkomplexe aufgeteilt und eine StPo Zusatzfrage. A nahm sich vor alte gebrechliche Leute zu Hause zu überfallen zu Fesseln und mit einer Machete zu bedrohen, um dann die Wohnung nach Wertgegenständen zu durchsuchen und diese dann zu stehlen. Er klingelte an einer Tür mit dem Vorsatz dies in die Tat umzusetzen so lange dahinter eine gebrechliche Alte Person ist. Ihm machte jedoch ein kräftiger junger Mann auf. A sah sich nicht sicher in der Lage diesen zu überwältigen und ging dann unverrichteter Dinge nach Hause. Im zweiten Tatkomplex gab A sich als Handwerker oder ähnliches aus um Einlass bei einer alten Oma zu bekommen. Dieser kippte er dann KO-Tropfen in den Sekt. In der Zeit, wo O bewusstlos war, durchsuchte er die Wohnung und verschwand dann mit den Wertgegenständen. O wurde wach panisch vom Überfall und mit dem Ziel den A noch zu verfolgen und sich Hilfe zu holen, stolperte sie aus ihrer Wohnung die Treppe runter und verunglückte dabei tödlich. In der StPO-Zusatzfrage wollte jemand der angeklagt war aber unschuldig dies mit einem Lügendetektortest beweisen. Es war die Frage, ob er dies als zulässiges Beweismittel beantragen kann.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2025 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.