Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
A hörte in der Bahn zufällig mit, wie Y am Telefon erzählte, dass er sein Bargeld unter einer Statue in seinem Garten aufbewahre. Sie berichtet B davon, mit dem sie zusammen den Plan schmiedet, das Haus des Y ausfindig zu machen und das Bargeld aus seinem Garten an sich zu nehmen und für sich zu behalten. A macht den Wohnort des Y ausfindig, während B zwei weitere Personen rekrutiert, die A und B beim Anheben der etwa 200 kg schweren Statue im Garten des Y helfen sollen und hierfür einen gleichen Anteil an der Beute erhalten sollen. A und B sind knapp bei Kasse und für sie kommt grundsätzlich in Frage, sich wiederholt auf eine solche Weise Geld zu beschaffen. Die beiden anderen Personen sollen hingegen nur einmalig mit ihnen kooperieren. Alle vier fahren nachts zum Grundstück des Y, das nicht umzäunt ist und betreten es. Während A Schmiere steht, heben die beiden Komplizen die Statue an, während B das Bargeld darunter an sich nimmt. Sodann verlassen alle vier unbehelligt den Tatort und teilen die Beute gleichmäßig auf. A ist jedoch weiterhin in Geldnöten und beschließt auf Grund des geglückten Unterfangens im Garten des Y, sich nunmehr eine andere Einnahmequelle zu erschließen. Sie besteigt zu diesem Zweck das Taxi des O und erklärt, sie wolle an ein Ziel am anderen Ende der Stadt gebracht werden. O hält sie dabei für einen gewöhnlichen Fahrgast. Während der Fahrt hält A ihm eine von ihr mitgebrachte Schreckschusspistole an den Kopf und weist ihn an, in ein abgelegenes Waldstück zu fahren. Den Tod des O will sie dabei nicht. Dort verlangt sie von ihm, das Onlinebanking an seinem Handy per Touch-ID freizugeben und einen erheblichen Geldbetrag auf ein ausländisches, nicht auf sie zu rückverfolgbares Konto zu überweisen. O erleidet Todesangst, bekommt Atemnot und Panik. Er leidet an einer von A nicht zu erkennenden Herzerkrankung und verstirbt noch bevor er den Betrag an das von A genannte Konto überweisen kann. Nun gerät A in Panik, da sie den Tod des O keinesfalls wollte. Sie erkennt zwar, dass das Onlinebanking des O auf seinem Handy geöffnet ist und sie daher die Möglichkeit hat, den Betrag nunmehr selbst zu überweisen. Sie ist jedoch über seinen Tod so erschrocken, dass sie davon absieht und flieht.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2024 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.