Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
W – ein passionierter Marathonläufer – beobachtet am Rosenmontag, wie A maskiert aus einem Supermarkt nahe Köln herausläuft, in seinem PKW steigt und hastig wegfährt. Sofort vermutet er einen Überfall und nimmt mit seinem Geländewagen die Verfolgung auf. Auf Grund der stärkeren Motorisierung seines Fahrzeugs hat W keine Schwierigkeit, sich dicht hinter das Fahrzeug des A zu setzen. A – ein Choleriker und Sportschütze – ist auf dem Weg zum Faschingsumzug in Köln. Er wird wütend wegen des massiven Drängelns und fasst den Entschluss mit seiner Pistole, die er vor dem Faschingsumzug noch bei seinem Schützenverein einschließen wollte, auf den Geländewagen zu schießen, um ihn fahruntauglich zu machen und so den W an einer weiteren Verfolgung zu hindern. Dabei nimmt er eine Verletzung des W in Kauf, schließt aber aus, ihn tödlich zu treffen. W hat zwischenzeitlich zum Überholen angesetzt und bemerkt dabei Luftschlangen und weitere Faschingsutensilien im Wagen des A, sodass er seinen Irrtum erkennt und von einer weiteren Verfolgung des A absieht. Ordnungsgemäß beendet er den Überholvorgang und fährt auf die rechte Fahrspur vor den Wagen des A. Dieser steigert sich jedoch in seiner Wut über die Verfolgung hinein und möchte sich unbedingt an W rächen. A setzt zum Überholen des W an und fährt auf die linke Fahrbahnseite. Als beide Fahrzeuge sich bei einer Geschwindigkeit von etwa 80 km/h auf gleicher Höhe befinden, gibt A kurz hintereinander drei Schüsse mit seiner Pistole auf das etwa 1,5 m entfernte Fahrzeug des W ab, wobei zwei Projektile in einer Höhe von 100 cm und 120 cm jeweils in der Karosserie des Geländewagens treffen. Ein Projektil durchschlägt die Fahrertür und verletzt den W am Fuß. Die Einschüsse führen bei W nicht zu einer Beeinträchtigung des Fahrverhaltens. W, der die auf sein Fahrzeug gerichtete Waffe gesehen und zudem die Einschüsse akustisch wahrgenommen hat, fühlt sich in seiner Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt. Er bemerkt zunächst auch nicht die Verletzung an seinem Fuß. W begibt sich ins Krankenhaus wo sich sein Zeh aufgrund eines Behandlungsfehlers soweit entzündet, dass er schließlich amputiert werden muss. Die zuständige Ärztin hatte eine falsche Desinfektionslösung genommen, wodurch sich der verwundete Zeh entzündete.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2025 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.