Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Juni 2025

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Es ging um einen Angriff eines Häftlings auf einen Justizvollzugsbeamten. Dieser hatte jeweils einmal aufgrund rechtswidriger und einmal aufgrund rechtmäßiger Anweisung gehandelt. Dementsprechend war ein Notwehrrecht zu prüfen. In Betracht kam auch ein Notstand oder gegebenenfalls andere Rechtfertigungsgründe. Insbesondere sollte auf das Verhältnis eines Häftlings zu den Vollstreckungsbeamten eingegangen werden. Ein weiteres Thema war das Verhältnis zwischen den Normen § 113 und § 114 StGB. Sämtliche andere Normen z.B. § 223 ff. waren ausdrücklich ausgeschlossen. Daher war auf das Verhältnis der 113 ff. gegenüber den Körperverletzungsdelikten nicht einzugehen. Da die ursprüngliche Handlung des Vollzugsbeamten in einem Fall rechtswidrig war, musste inzident ein weiteres Notwehrrecht oder Notstandsrecht des Häftlings geprüft werden. Dementsprechend konnte der „Angriff“ des Häftlings auf den Vollzugsbeamten gerechtfertigt sein. Die Klausur war anspruchsvoll, da nur 2 Straftatbestände geprüfte werden konnten, diese aber sehr verschachtelt waren.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2025 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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