Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom August 2025

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Täter T plant seinen ehemaligen Arbeitgeber E zu bestehlen. Er weiß, dass dieser eine Summe X an Bargeld in dessen Schreibtisch aufbewahrt, sowie dass sich dieser zu gegebener Zeit im Urlaub befindet. Hierfür möchte er dessen Grundstück betreten, sich des Haustürschlüssels, der in einem Behälter aufbewahrt wird, bemächtigen und das Haus betreten, Geld entwenden und das Grundstück wieder verlassen. Sodann steigt er in sein Auto ein und fährt los in Richtung des Grundstückes des E. Bei der Ausfahrt von seinem Grundstück bemerkt er indes nicht, dass er das Auto des N touchiert und beschädigt. Unbehelligt dessen fährt T weiter. Angekommen auf dem Grundstück des E verläuft zunächst alles nach Plan – er erlangt den Schlüssel und betritt das Grundstück. Als er jedoch in dem Zimmer des E dessen stets unabgeschlossenes Schreibtischfach öffnet, findet er kein Geld vor. Er bemerkt jedoch eine Briefmarkensammlung des E, deren Wert er korrekt auf die Summe einschätzt, die er ihm entwenden wollte. Jedoch entscheidet er sich dazu, diese nicht zu nehmen und verlässt das Grundstück. Den entwendeten Schlüssel wirft er anschließend in eine Mülltonne vor dem Grundstück. Auf dem Rückweg fährt er eine kurze Strecke mit hoher Geschwindigkeit entgegen der Fahrbahnrichtung, jedoch passiert nichts. Inzwischen ist auch der Nachbar N zuhause eingetroffen und bemerkt den Schaden an seinem Auto. Als T wieder ankommt, macht er diesen darauf aufmerksam. T möchte jedoch nichts davon wissen. N ist erzürnt und behauptet bei der Polizistin P, dass er T bei der Tat beobachtet habe und dass dieser mit Wissen davongefahren sei. Anschließend manipuliert N dessen Auto derart, dass T einen Unfall erleiden soll. Aus Glück passiert nichts. Strafbarkeit von T und N?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2025 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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