Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
A hat eine Affäre mit G. G will daraus Profit schlagen und droht A daher dessen Ehefrau (E) von der Affäre zu berichten, indem er dieser Fotos von den beiden zeigt (die er auch Besitzt). A solle ihm 10.000€ Zahlen, ansonsten werde er die Fotos an seine Ehefrau weiterleiten. A denkt es bringe nichts die Polizei darüber zu informieren, weil G dann ohnehin die Bilder veröffentlichen würde. Daher lässt er sich (vermeintlich) auf die Forderung ein und trifft sich mit G. Als G gerade abgelenkt ist, schlägt A mit einem Kristallaschenbecher auf dessen Kopf. G stirbt. Danach zündet A das Wohnzimmer des G an, um die Spuren zu verwischen. Das Haus wird alleine von G bewohnt und brennt nieder. E erfährt dann von der Affäre und trennt sich daher von A. A ist der Meinung, dass wenn er E nicht haben kann, sie keiner haben dürfe. daher plant er sie zu töten, indem er sie auf ihrem Arbeitsweg abstechen will. Er lauert ihr mit einem 20cm Messer auf, merkt aber, dass auch die Freundin der E (F) bei ihr ist. Die beiden sehen A zunächst nicht. A will daher zunächst gegen F vorgehen, um E danach töten zu können. Er nimmt dabei den Tod der F billigend in Kauf und holt mit dem Messer aus. F kann jedoch noch ihre Arme hochreißen, sodass die Klinge abgelenkt wird und sie nur eine leichte Schnittwunde am Hals erleidet. Sie rennt dann weg. A ist bewusst, dass er sie noch einholen könnte, läuft ihr aber nicht hinterher, da er Angst hat dann E nicht mehr einholen zu können. A sticht E mit dem Messer mit Tötungsabsicht in den Oberkörper, wodurch diese auch stark blutet. Zunächst denkt A, dass E sterben werde, erkannt dann aber, dass der Stich dafür nicht tief genug war. Er will erneut zustechen, allerdings bittet E ihn dann sie leben zu lassen und erinnern ihn an die alten Zeiten. A wird sentimental und sticht nicht erneut zu. E und F überleben beide. Strafbarkeit des A?
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2025 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.