Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Die Klausur war in 2 Tatkomplexe unterteilt, wobei im Bearbeitervermerk nahezu alle auf den ersten Blick einschlägigen Paragrafen von der Prüfung ausgeschlossen waren. Im ersten Tatkomplex wurde folgendes geschildert: A, B und C veranstalteten ein Autorennen, wobei die innerorts geltende Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich überschritten wird. C scheidet frühzeitig aus. Das Rennen endet für ihn auf einem begrünten Seitenstreifen. A und B kämpfen weiter um den Sieg. A führt und fährt, um diese Führung nicht zu verlieren über eine rote Ampel. Dabei kollidiert A mit X. Neben einem hohen Sachschaden erleidet X auch schwere Verletzungen. B hört den Unfall und ihm gelingt es rechtzeitig zu bremsen und sich, wie auch der unverletzte A, aus dem Staub zu machen. Sie gehen beide davon aus, dass alsbald ein anderer Verkehrsteilnehmer vorbeikommt und Hilfe holt. Im zweiten Tatkomplex stellt sich heraus, dass tatsächlich ein Krankenwagen herbei gerufen wird, um X zu retten. Um X ins Krankenhaus zu verbringen, muss der Rettungswagen über die Autobahn fahren. Auf dieser ist ein langer Stau, da sich die Klimakleber L,M,N,O,P festgeklebt haben. X verstirbt, aufgrund des Staus, noch im Krankenwagen. Es wurde nach der Strafbarkeit aller Beteiligten gefragt.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2025 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.