Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom Juni 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2016 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Eine Frau wird geblitzt, da sie deutlich zu schnell gefahren ist. Der Vater als Halter des Autos wird angeschrieben und um Auskunft gebeten, wer gefahren ist. Er hat zwei Zwillingstöchter A und B, die sich sehr ähnlich sehen. Zwillingstochter A erklärt schriftlich, sie sei gefahren. Allerdings bezweifelt die Polizei dies von vorneherein, da bisher immer die B zu schnell gefahren ist und ihr nun ein Führerscheinentzug droht. Die Polizei geht davon aus, dass A die B nur schützen möchte. Es kommt deshalb zum Verfahren, indem die B nun angibt, die A habe nur ihr zuliebe erklärt, dass sie gefahren sei, eigentlich sei B selbst gefahren. A hätte mit der ganzen Sache nichts zu tun. B hätte sie gedrängt, die schriftliche Erklärung abzugeben. A widerruft ihre Erklärung jedoch nicht, sondern hält daran fest. Zeugen werden vernommen, machen aber auch keine verbindlichen Aussagen zum Fahrer des Autos, obwohl sie zum Teil Mitfahrer zum Tatzeitpunkt waren.

Zu prüfen war die Strafbarkeit von A und B.

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