Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom Juni 2025

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

In der 2. Zivilrechtsklausur war ein Urteil aus Sicht eines Einzelrichters am Landgericht zu fertigen. Der Klausur lag folgender Sachverhalt zugrunde: A kaufte von B ein Haus. Um Notarkosten zu sparen, wurde vor dem Notar lediglich ein Betrag von 350.000 Euro angegeben, obwohl der tatsächliche Kaufpreis 500.000 Euro betrug. (Zahlen könnte im Sachverhalt damals andere gewesen sein). Der Kaufpreis wurde bis auf 10.000 Euro vollständig überwiesen und das Grundstück übereignet. Nach einiger Zeit zeigte sich, dass das Dach undicht war. A wollte zunächst Schadensersatz für die Reparatur des Daches. Anschließend änderte er seine Klage in komplette Rückabwicklung des Vertrages, da er wegen arglistiger Täuschung den Vertrag angefochten hat, da B ihn über die Möglichkeit einer baurechtlichen Genehmigung für eine Erweiterung des Hauses getäuscht habe. Da B den Betrag jedoch zurückzahlte, erklärte B den Rechtsstreit für erledigt, A schloss sich nicht an. B erhob zudem Widerklage auf die ausstehenden 10.000 Euro, verhandelte jedoch nicht zur Sache.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2025 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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