Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom Juni 2025

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausur spielte im Gewerberecht. Es ging darum, dass ein Kebab-Stand von der Behörde auf Hygienemängel überprüft wurde. Dabei wurden diverse Mängel festgestellt. Insbesondere war zu beachten, dass nicht nur der Stand überprüft wurde, sondern auch die Wohnung des Inhabers. Dort lebten in einer 60 Quadratmeter Wohnung 8 Personen. Dönerfleisch wurde im Badezimmer in einer nicht vollständig zu schließenden Gefriertruhe aufbewahrt. Fleisch wurde ebenfalls mit der Haushaltseigenen Brotschneidemaschine zurechtgeschnitten. Der Betreiber gab an, dass das Fleisch nicht für den Stand sei, sondern es sich um haushaltsübliche Menge handelt, die seine Familie selbst verzehrt. Die Behörde hat dem Betreiber seine Reisegewerbekarte widerrufen, da die Mängel derartig erheblich waren und eine Erlaubnis unter diesen Umständen nicht hätte erteilt werden dürfen. Der Betreiber wehrt sich dagegen und fordert die Aufhebung der Maßnahme. Der Betreiber ging gegen den Widerspruchsbescheid vor. Es war vor allem zu erkennen, dass der Widerruf der Reisegewerbekarte nicht spezialgesetzlich geregelt ist, sondern über §§ 49 ff. LVwVfG.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2025 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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