Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern vom Juli 2018

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2018 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die zweite bayerische Strafrechtsklausur hatte die die Aufgabe eine Revisionsschrift aus sich der Verteidigung zu fertigen. Im Vergleich zu den vorausgegangenen Klausuren war dies eine typischen Klausur ohne besondere „gemeine Fallen“. Abgeprüft wurden dabei die typischen Probleme, wie beispielsweise §252 StPO oder 52 StPO. Ungewöhnlich an der Klausur war jedoch, dass zum Teil aktuellste (!) Rechtsprechung abgeprüft wurde. So war eine Entscheidung des zweiten Senats zu 136 StPO aus dem Februar 2018 – die Klausurensachverhalte müssen wohl bis Ende Februar beim LJPA eingehen – Inhalt einer Revisionsrüge der Verteidigung. Näheres hierzu kann allen gängigen Zeitschriften wie NStZ-RR entnommen werden. Soweit mir noch in Erinnerung waren keine Verfahrenshindernisse anzuführen, die Revision beschränkte sich nur auf Verfahrens- und Sachrügen, wobei der Schwerpunkt wohl im Bereich der Sachrügen lag. Insgesamt bliebt zu sagen, dass die Klausur zwar viele Rügen beinhaltete und auch Kenntnisse der aktuellen höchstrichterlichen Kenntnisse verlangte, jedoch an sich gut zu bearbeiten war.