Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern vom Novenber 2025

Prüfungsfach:  Sonstiges

Gedächtnisprotokoll:

Abschlussverfügung und Anklageschrift 4 Beschuldigte. Opfer Gehirnerschütterung, Ohnmächtig. Eine Beschuldigte Griff O von hinten im Park an und schlug auf Kopf. Danach erneute Konfrontation mit 3 der vier Beschuldigten, sie wollten dem O das Gesicht mit einer Wasserpistole, gefüllt mit Säure verätzen. Die Gruppe ist eine „Vereinigung“, um gegen „Tierquäler“ vorzugehen. Sie hat sich gebildet, um Straftaten gegen andere zu begehen, um diese zu rächen für die Taten, die die Opfer angeblich anderen Tieren gegenüber antäten. Bei der Durchsuchung der Wohnung des einen Mitgliedes werden die Tatmittel gefunden, und auch ein Telefon. Dieses war mit Face-ID gesperrt aber wurde ohne Vorankündigung an das Gesicht des Eigentümers gehalten, um es zu entsperren. Daraufhin wurden hilfreiche Beweise im Telefon gesichert werden. Die Verätzung des Gesichts des O hat nicht stattgefunden. Einer der Teilnehmer hatte kurz zuvor, während der Konfrontation noch Gewissensbisse und rief: „Abhauen, Polizei!“ Dies tat er, obwohl er wusste, dass keine Polizei in der Nähe war. Das einzige Ziel war es, den Angriff zu beenden und eine KV zu verhindern. Die übrigen Täter, auch der, der die Waffe hielt, gingen irrig davon aus, dass die Polizei tatsächlich in der Nähe war und ließen allein deswegen von der weiteren Tatbegehung ab. Der Teilnehmer, welcher den Ausruf machte, schlug außerdem die Waffe aus der Hand des anderen. Es waren schon weitere Taten geplant, jeden ersten Mittwoch im Monat sollte ein neues Opfer angegriffen werden. Der Schlag auf dem Kopf erfolgte aus den gleichen Motiven, aber nur von einer einzelnen Person der Gruppe, ohne vorherige Absprache, allein. Einer der Mitglieder hat am Angriff selbst nicht mitgewirkt. er hat nur bei den Besprechungen passiv zugehört aber selbst nicht aktiv mitgewirkt. Es gab verschiedene Zeugenbefragungen mit dem o.g. Inhalt. Ein Problem war auch noch, dass durch die Entzerrung mittels Face-D auch der Chat und eine dort befindliche Sprachnachricht des Beschuldigten zu seinem Verteidiger gefunden und ausgewertet wurde. Dies wurde auch durch den Verteidiger später noch gerügt.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2025 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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