Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Rücknahme einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 35 GewO vs. Rücknahme der Erlaubnis. Fraglich war die Ermächtigungsgrundlage, wegen § 35 VIII GewO war im Ergebnis auf § 48 VwVfG abzustellen und nicht die Gewerberechtliche Norm. Das Ganze war im Rahmen einer behördlichen Klausur zu prüfen, eine Unzuverlässigkeit konnte sich aus Steuerschulden sowie Rückständen bei den Sozialversicherungsbeiträgen ergeben. Der Adressat der Verfügung gab an Probleme während der Pandemie gehabt zu haben aber seine Steuern bald zurückzuzahlen, ließ sich auf verschiedene Entschuldungsprogramme aber nicht ein und kontaktierte einen Rechtsanwalt. Der Behördenleitung sollte ein Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt werden, wobei auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen einzugehen war. Leider erinnere ich mich an vieles nicht mehr, wohl unbewusst verdrängt. Der Im Übrigen: Das ich das ganze hier vor Erhalt der Protokolle schreiben muss, ist eine Unverschämtheit, sie herhalten ja schon meine Protokolle später und sammeln auch so fleißig Daten.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2024 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.