Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Berlin vom Dezember 2025

Prüfungsfach:  Sonstiges

Gedächtnisprotokoll:

Die Revisionsklausur behandelte drei bereits eingelegte, aber noch nicht begründete Revisionen (Angeklagter 1, Angeklagter 2 und Staatsanwaltschaft). Es waren jeweils die Erfolgsaussichten zu begutachten und ein möglicher Tenorierungsvorschlag des Revisionsgerichts zu unterbreiten. Materiellrechtliche ging es um Körperverletzung- und Vermögensdelikte. Am meisten Aufmerksamkeit verdiente die Prüfung des § 316a StGB mit klassischen Problemen (Ausnutzung einer spezifischen Gefahr des Straßenverkehrs). Prozessual ging es zum einen um Verfahrenshindernisse. Aufhänger war einmal Art. 103 II GG (ne bis in idem) und einmal die entsprechende Vorschrift im OWiG (die leicht zu finden war). In diesem Zusammenhang kam es vor allem auf eine Prüfung des Begriffs der Tat im prozessualen Sinne an. Das zweite zentrale prozessuale Problem waren die Möglichkeiten der Ablehnung eines Beweisantrags nach § 244 StPO, ebenfalls mit bekannten Standardproblemen. Die Zulässigkeit der Revision konnte knapp geprüft werden und wies keine größeren Probleme auf.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2025 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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