Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es ging um eine Schulinterne Maßnahme gegen einen Schüler. Der Schüler sollte für eine Woche vom Unterricht ausgeschlossen werden. Er hatte zuvor einen anderen Schüler als „Du Lappen“ bezeichnet und diesen an einem anderen Tag mit einem Mäppchen auf den Oberarm geschlagen. Er war zuvor von diesem Schüler provoziert worden. Die Maßnahme wurde auch im Klassenbuch vermerkt. Der Schüler wollte gegen die Maßnahmen und gegen die Eintragung im Klassenbuch vorgehen. Vor Erlass der Maßnahme hatte eine Klassenkonferenz stattgefunden. Die Eltern waren dort nicht anwesend, hatten sich kurz darauf aber mit ihrem Vortrag an die Schulleitung gewandt. Es war das hessische. Schulgesetz abgedruckt. Dort waren mehrere mögliche Maßnahmen aufgelistet, diese waren nicht alle zuvor ausgeübt worden. Es waren bereits ca. zwei Jahre vergangen. Es ging dem Kläger aber noch um die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme, sowie die Löschung aus seiner Schulakte. Abgedruckt war auch eine Schulverordnung, die zum gegenseitigen Respekt aufrief.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2025 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

