Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hamburg Oktober 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2015 im zweiten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

§242 StGB   §223 StGB

In einer mit über 80 syrischen Flüchtlingen belegten Behelfsunterkunft in einer ostdeutschen Kleinstadt bricht nachts aus ungeklärter Ursache ein Feuer aus. Binnen kürzester Zeit steht das Haus in Flammen. Die Bewohner sind von dem Feuer im Schlaf überrascht worden. Dennoch können sich die meisten sehr schnell retten. Im 2. Obergeschoss bewohnt der 35-jährige syrische Staatsbürger S ein Zimmer zusammen mit seinen drei Kindern A, B und C. Bei den Kindern handelt es sich um den 6-jährigen Jungen A und die beiden 2-jährigen Zwillingsmädchen B und C. Die Mutter der Kinder ist auf der Flucht verstorben. Die beiden Zwillinge sind schwer geistig und körperlich behindert, der 6-jährige Junge ist gesund. Als S aufwacht, ist der Fluchtweg durch das Treppenhaus bereits versperrt, weil alles in Flammen steht. Die einzige noch verbliebene Rettungsmöglichkeit ist ein Sprung aus dem Fenster. Von der Unterkante des Fensters bis zum Erdboden sind es ca. 6,50 Meter. Unter dem Fenster haben sich mehrere junge Männer aufgestellt, die bereit und in der Lage sind, herunterspringende bzw. hinuntergeworfene Kleinkinder aufzufangen. Ein hinunterfallendes Kind würde höchstwahrscheinlich leichte bis mittelschwere Verletzungen davontragen, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überleben.

S könnte entweder den A allein oder die beiden Zwillinge gemeinsam hinunterwerfen. Die Zwillinge liegen zusammen in einem Körbchen, das S in die Tiefe fallen lassen könnte. S könnte auch die beiden Zwillinge aus dem Körbchen herausnehmen, den A hineinlegen und das Körbchen mit dem Jungen in die Tiefe fallen lassen. Um alle drei Kinder zu retten, reicht die Zeit und Kraft nicht mehr, weil A recht schwer ist und S von den Strapazen der Flucht sehr geschwächt ist. S muss ich also entscheiden, ob er den A (allein) oder B und C (zusammen) rettet. Obwohl es ihm große Gewissensqualen bereitet, gesteht sich S ein, dass er lieber das Leben des gesunden Kindes A retten würde. Er fürchtet aber, dass ihm hinterher schwere Vorwürfe gemacht werden, wenn er den nichtbehinderten A den beiden behinderten Kindern vorzieht. Er fühlt sich hin und her gerissen und kommt zu keiner Entscheidung. Als es für eine Rettung irgendeines Kindes fast schon zu spät ist, springt S selbst in Todesangst aus dem Fenster in die Tiefe. Bei dem Aufprall erleidet er einige Knochenbrüche. Er hätte unmittelbar vor dem Sprung immer noch entweder den A oder B und C retten können. Dies war ihm bewusst. Dass seine Untätigkeit den Tod der drei Kinder zur Folge haben würde, war ihm auch klar. Das nahm er billigend in Kauf.

Wie durch ein Wunder werden die drei Kinder doch noch in letzter Sekunde gerettet. Gerade als S sprang, kamen aus dem Zimmer nebenan die beiden kräftigen jungen syrischen Männer D und E in das Zimmer und fanden die drei von ihrem Vater verlassenen Kinder vor. Sofort ergriffen D und E das Körbchen mit den beiden Zwillingen und den 6-jährigen A, hoben diese über die Fensterkante und ließen sie in die Tiefe fallen. Alle drei Kinder wurden unten aufgefangen und erlitten nur geringe Verletzungen Auch den beiden Männern gelang noch der rettende Sprung aus dem brennenden Haus.

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