Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hamburg vom April 2025

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Vorausgegangen ist ein Mahnbescheid der Klägerin, dann Widerspruch des Beklagten hierzu und Anspruchsbegründung vor dem LG Mainz. Sie möchte: 1. SE, weil der Beklagte ihre Schafe nicht wieder zurückgibt (ursprünglich hatte sie 70 Schafe, 30 Lämmer, wovon er vier geschlachtet hat), Wert je Schaf 80 €, je Lamm 100 € 2. vorgerichtliche RA-Kosten ca. 900 € In der mündlichen Verhandlung verzichtet sie auf 400 € hinsichtlich der geschlachteten Lämmer II. B bestreitet. Beruft sich auf ZBR wegen Fütterungskosten, behauptet KL. sei im Annahmeverzug gewesen, weil sie die Tiere nicht abgeholt habe, obwohl ein Termin vereinbart worden sei. Außerdem meint er ZBR wegen einer Verordnung zum Schutz der Verschleppung von Tierseuchen zu haben, wonach Schafe, welche nach Dez. 2009 geboren sind, nach der Norm zu markieren sind, bevor man sie seinem Bestand „zuführt“ (sinngemäß). Nur 50 Tiere der Kl waren markiert – das war unstreitig. Zudem erhebt er Widerklage auf Unterlassung – Kl. hatte per WhatsApp „gedroht“, er hätte seinen Ruf zu verlieren (aufgrund seines Verhaltens) und er wollte das abgeurteilt haben, dass sie es zukünftig unterlässt, seinen Ruf zu schädigen durch unwahre Tatsachenbehauptung. Es gab eine Beweisaufnahme mit einer Zeugenvernehmung.

 

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2025 im zweiten Staatsexamen in Hamburg Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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