Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Juli 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2015 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

In dieser Strafrechtsklausur sollte ein Urteil angefertigt werden. Zwei Personen waren angeklagt. Der Klausur lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Angeklagte zu 1) besucht seine Mutter, um sie nach Geld zu fragen. Diese gibt ihm 50 Euro. Dies ist dem Angeklagten zu wenig. Daher hält er ihr ein Brotmesser vor das Gesicht und fordert sie auf, ihren Ehering zu übergeben. Seine Mutter weigert sich, den Ehering auszuhändigen. Daraufhin legt der Angeklagte zu 1) das Brotmesser auf den Tisch. Dann schlägt seine Mutter vor, zu den Nachbarn zu gehen und diese um Geld zu fragen. Der Angeklagte zu 1) lässt sich auf diesen Vorschlag ein, woraufhin die Mutter zu den Nachbarn geht und von dort aus die Polizei verständig. Der Angeklagte zu 1) ergreift die Flucht.

Die Angeklagte zu 2) ist Prostituierte und mit dem Angeklagten zu 1) zusammen. Ein Freier besucht die Angeklagte zu 2). Sie fordert ihn auf, sich auszuziehen und auf das Bett zu legen. Die Angeklagt zu 2) verlässt den Raum, um sich frisch zu machen. Der Angeklagte zu 1), der in der Küche wartete, betritt den Raum, sprühte dem Freier Pfefferspray ins Gesicht und bedroht ihn mit einem Messer. Der Angeklagte zu 1) nimmt ihm die Geldbörse ab, in der sich 100 Euro und eine EC-Karte befinden. Er verlangt die PIN heraus. Daraufhin betritt die Angeklagte zu 2) das Zimmer. Der Angeklagte zu 1) sagt, der Freier wolle ihnen ein „Geschenk“ machen. Die Angeklagte zu 2) nickt ihm zu. Während der Angeklagte zu 1) dem Freier weiterhin ein Messer vorhält, geht die Angeklagte zu 2) zum Bankautomaten und hebt Geld ab. Nachdem sie zurückkommt, darf der Freier gehen. Zusammen gehen sie nach unten zur Straße. Dort tritt der Angeklagte zu 1) dreimal gegen den Wagen des Freiers und verursacht einen Schaden in Höhe von 1.200 Euro. Später heben die beiden Angeklagten nochmal Geld ab.

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