Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom März 2025

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klägerin war Besucherin einer Zirkusdarbietung, Beklagte ist die GbR, die den Zirkus betreibt. Die Klägerin hat im Rahmen einer Geburtstagsfeier für Ihren Vater Zirkustickets gebucht. Dort fand u.a. eine Zaubereidarbietung statt. Dort trat für die Beklagte der Zauberer „Charlie“ auf, der als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis für die Beklagte tätig wurde. Der Zauberer fordert die Klägerin während der Darbietung auf, ihm ihren Ring herauszugeben. Diesen Ring hat die Klägerin von ihrer verstorbenen Großmutter erhalten, er enthält eine markante Gravierung. Leider verliert der Zauberer im Rahmen der Darbietung den Ring. Die Gesellschafter der Beklagten sind nicht erreichbar und am Abend der Darbietung auch beide nicht vor Ort. Die Klägerin kann lediglich kurz mit dem Zirkusdirektor sprechen, der sich für das Geschehen entschuldigt. Die Klägerin verlangt den Ring von der Beklagten heraus. Ferner verlangt sie, für den Fall, dass dies nicht geschieht, die Herausgabe der Kontaktdaten des Zauberers „Charlie“. Die Beklagte bestreitet das gesamte Geschehen mit Nichtwissen. Ferner wendet sie ein, außerstande zu sein, den Ring herauszugeben. Die Klägerin sei ohnehin nicht aktivlegitimiert, da sie die Karten nur für den Geburtstag ihres Vaters gekauft habe, dieser sich also an die Beklagte halten müsse.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2025 im zweiten Staatsexamen in Hessen Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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