Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Oktober 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2019 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Zu prüfen waren Die Erfolgsaussichten einer Revision gegen ein Berufungsurteil der kleinen Strafkammer.
In der Zulässigkeit war zu erwähnen, dass die Revisionseinlegung per Fax nicht gegen § 341 StPO verstößt.
Verfahrensrechtlich war zu prüfen, ob eine Zurückweisung eines Antrages des Verteidigers auf Ausschluss der befangenen Dolmetscherin fehlerhaft war.
Außerdem die eine Protokollierung über eine Verständigung zu untersuchen.
Auch wurde dem Angeklagten das letzte Wort nicht erteilt.
Materiell ging es um um § 315 b StGB und den verkehrsfremden Inneneingriff.
Außerdem waren 249, 250 StGB zu erörtern, da der Angeklagte ein gefährliches Werkzeug im Rucksack mitführte, welches er zuvor beim Angeln dabei hatte.
Auch war eine Nötigung zu prüfen, wobei der Nötigungserfolg nicht eingetreten war, sodass diesbezüglich eine Versuchsstrafbarkeit anzunehmen war.
Es gab zwar in der Zulässigkeit und in der Strafzumessung kleinere Probleme zu erörtern, wobei die Hauptaufgabe wohl in der Prüfung des materiellen Rechts lag.