Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom November 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2019 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Polizei wird von der Tochter des Beschuldigten per Notruf gerufen, die dabei angibt, ihr Vater schlage mit einem Gürtel auf ihre Mutter ein. Die Frau hat diverse Verletzungen und fast hätte sie ihr Sehvermögen auf einem Auge verloren, was durch eine OP aber verhindert werden kann. Sie beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Die Tochter auch, sie will nicht, dass etwas verwertet wird, was sie gesagt hat. Ihren Arzt aber entbindet die Frau von der Schweigepflicht. Der sagt aus, die Verletzungen stammen von einem Gürtel mit einer Metallschnalle und einer Dornenschließe (oder so ähnlich). Später widerruft die Frau dann wieder ihre Entbindung gegenüber dem Arzt.
Bei einem weiteren Vorfall meldet der Nachbar, es gebe Streit. Die Polizei fährt hin, vor dem Haus rennt die Frau weg, der Mann hinter her. Die Polizei hält beide an, der Mann wirft etwas weg, was sich sodann als Schlagring herausstellt. Die Frau wieder verletzt, macht aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Beim raus rennen hat der Mann außerdem einen Polizisten umgestoßen, der da zufällig Streife ging. Der Mann unmittelbar danach als Beschuldigter vernommen, lässt sich ein und gibt die Tat zu. Er wird auf der Wache behalten, am nächsten Tag wird Haftbefehl gegen ihn erlassen und er kommt in die JVA. Der Verteidiger meint, die Einlassung sei nicht verwertbar, da er nicht habe festgenommen und festgehalten werden dürfen. Er wurde keinem Richter vorgeführt, was aber unmittelbar hätte passieren müssen. Außerdem sei dies unrechtmäßiger Zwang gegen den Beschuldigten.