Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom September 2022

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Es handelte sich um eine Anklageklausur. Der Angeschuldigte versuchte in zwei Fällen mit einem von einem Arzt gefälschten Impfausweis bei einer Apotheke ein digitales Corona-Impfzertifikat zu erhalten. In beiden Fällen wurde das Impfzertifikat nicht gewährt, da der Täuschungsversuch den Apothekenmitarbeitern auffiel. Der erste Versuch fand vor der Neufassung des § 279 StGB statt. In diesem Fall wurde das Ermittlungsverfahren nach § 153 StPO eingestellt. Sowohl das Problem eines etwaigen Strafklageverbrauchs hinsichtlich der ersten Tat als auch das Problem einer etwaigen Sperrwirkung des § 279 StGB a.F. ggü. § 267 StGB waren in der Klausur im Verteidigerschriftsatz angedeutet. Zusätzlich ging es um einen versuchten Totschlag durch Unterlassen. § 211 StGB war durch Bearbeitervermerk ausgeschlossen. Schwerpunkt hierbei war die Frage nach einem möglichen strafbefreienden Rücktritt des Täters, wobei ein solcher wegen eines bereits beendeten Versuchs wohl abzulehnen war. Gefordert wurde ein umfassendes Rechtsgutachten sowie eine Anklageschrift. Eine Abschlussverfügung war nicht verlangt.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2022 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.