Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Januar 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2016 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

1. Tatkomplex: Mandant hat auf Anraten seitens seines Onkels (Schrotthändler) sog. „Liebesschlösser“ von einer Brücke abgemacht um diese später bei seinem Onkel gegen Geld einlösen zu können. Hierzu bediente er sich eines 40 cm langen Bolzenschneiders. Mit diesem Schnitt er das Eisenkabel durch, an welchem die Schlösser befestigt waren. Er glaubte aufgrund der Auskunft seines Onkels die Schlösser abmachen zu dürfen.

2. Tatkomplex: Direkt im Anschluss daran unterhielt er sich mit dem Zeugen M (Größe: 1,90m). Dieser war alkoholisiert und wollte den Mandanten (Größe: 1,70m) dazu bewegen, die Brücke zu verlassen. Hierzu blas er ihm in einem Abstand von ca. 30 cm Zigarettenrauch ins Gesicht, wobei er auch feucht ausatmete weshalb der Mandant Spucktropfen abbekam. Der Mandant ekelte sich hiervor und bat den Zeugen Z dies zu unterlassen. Als dieser damit dennoch nicht aufhörte, schmiss der Mandant eines der abgemachten Schlösser auf den Z, weshalb dieser eine Prellung ein paar cm über dem Auge erlitt. Zudem bezeichnete der Mandant den Z als „Arschloch“

3. Tatkomplex: Mandant löste die Schlösser bei seinem Onkel ein und drückte während des Wiegevorgangs auf die Waage, wobei er sich unbeobachtet wähnte. In Folge zeigte die Waage das Doppelte des tatsächlichen Gewichts an und der Mandant erhielt dementsprechend von seinem Onkel auch den doppelten Betrag ausgezahlt. Ohne Wissen des Mandanten hat dessen Onkel die Manipulationshandlung seitens des Mandanten bemerkt, aber den Mandanten nicht darauf angesprochen, da er (der Onkel) der Meinung war, dass der Mandant das Geld gut brauchen könnte.

• Am 29.10.2015 Einlegung „Rechtsmittel“ seitens Anwalt, dabei Einreichung der Vollmacht. Verfügung Richter hinsichtlich Zustellung Ende November an Anwalt. Einsichtnahme Anwalt Anfang Dezember. Zustellung des Urteils an Mandanten (ohne Benachrichtigung des Anwalts) am 11.12.2015. Keine Zustellung an Anwalt (entgegen der Verfügung). Am 14.12.2015 Mandantengespräch, hierbei Kenntnisnahme des Urteils seitens Anwalt. Am 15.12.2015 Wahl des Rechtsmittels durch Anwalt als Revision. Bearbeitungszeitpunkt: 12.01.2016.

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