Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Juli 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2016 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Aufgabenstellung bestand darin, ein Urteil zu folgendem Sachverhalt zu verfassen:
Vorlage für den Fall war ein Mordprozess vor dem Schwurgericht des LG Düsseldorf im Jahre 2013. Der Angeklagte wurde wegen Mordes an einer Frau, die im Neusser Jobcenter gearbeitet hatte, angeklagt und verurteilt.

Ihm wurde zur Last gelegt:
Er betrat das Jobcenter -bewaffnet mit 2 Messern- um den für ihn zuständigen Mitarbeiter dazu zu bringen, eine von ihm unterschriebene Datenschutzerklärung herauszugeben.

Hintergrund der Tat war, dass der Angeklagte geglaubt hatte, dass ein Mitarbeiter seine Daten weiter veräußern würde. (Er hatte im Vorfeld eine Datenschutzerklärung unterschrieben und sah eine Dokumentation über Datenhehlerei von Unternehmen). Der Mitarbeiter hatte allerdings Urlaub und so traf er auf die Urlaubsvertretung – das spätere Opfer. Es entbrannte ein Streit, in dessen Verlauf er unvermittelt und mehrfach auf das Opfer einstach, welches später seinen Verletzungen erlag.

In der Klausur wurde der Sachverhalt um einen Vorgang vor der Tatbegehung erweitert: dem Angeklagten wurde weiterhin zur Last gelegt, zwei Tage vor Tat seinen Bruder aufgesucht zu haben und diesen gebeten zu haben, „den Mitarbeiter mit den Messern zur Herausgabe zu bewegen“.

Strafprozessual stellte sich das Problem, dass dem Angeklagten in seiner ersten polizeilichen Beschuldigtenvernehmung nicht mitgeteilt wurde, dass das Opfer gestorben ist. Er gestand die Tat. In der Aussage vor Ermittlungsrichter wiederholte er sein Geständnis ohne im Vorfeld qualifiziert belehrt worden zu sein.

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