Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Juni 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2019 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Zwei Beschuldigte waren zu prüfen. Gegen den Dritten Beschuldigten würde bereits nach § 170 eingestellt.
A hat ordentlich Alkohol getrunken mit seinem Kumpel K und fährt mit diesem und dem ihm nicht näher bekannten B nach Hause. Während der Fahrt bekommt er Panik als er die Polizei hinter sich bemerkt und fährt in der 50er Zone 80 und über eine rote Ampel. Als er darauf abbiegt und auf die C Straße kommt, will er den Zeugen Z überholen, fährt aber gegen dessen Fiesta, kommt ins Schleudern und nimmt den Geschädigten G mit. Sachschaden 1500€ an der Karre und Wachkoma sowie Frakturen an allen Knochen. G wird nicht mehr aus dem Koma aufwachen.
A und K fliehen.
Polizisten 1 und 2 suchen nach Aussage des Z die Wohnung des A auf. Dieser macht nicht auf. StA sagt der Richter sei ab 21 Uhr nicht mehr zu erreichen und ordnete die Durchsuchung an. AG Düsseldorf hat nach Bearbeitervermerk einen Nachtdienst nur bis 21 Uhr eingerichtet.
P1 und P2 nehmen dann A und K fest und finden einen grüne Mütze sowie einen roten Pulli der zur Täterbeschreibung passt.
A gesteht in Vernehmung durch P1. K schweigt.
BAK laut Gutachten um 23 Uhr bei 1,2.
Unfallsachverständiger bestätigt Unfallhergang.
A hat Verteidigerin. K nicht. Die Verteidigerin kündigt Widerspruch an. Rügt die Durchsuchung und Verwertung aller Beweismittel.