Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es ging um einen Fall, der sich im TierSchG abspielte. Es wurde jemandem seine Haustiere weggenommen, weil dieser seine Hunde und Katzen vernachlässigte. Gefragt wurde nach der Vorgehensweise durch die Behörde. Es handelte sich um eine Klausur aus der Sicht eines Referendars bei einer Behörde. Gestellt waren viele kleinere Fragen, die man Einzeln abarbeiten musste. Es sollte auch geprüft werden, ob die beschlagnahmten Tiere irgendwie verwertet werden können. Hier sollte man auf 24 POG RLP kommen. Man könnte das Tier verkaufen. Im Wesentlichen ging es auch um die Unterscheidung des gestreckten und verkürzten Verfahrens, Man musste schauen, ob man auf eine erlassene Verfügung abstellt oder ob man das verkürzte Verfahren anwendet. Auch sollte man prüfen, ob es rechtmäßig war, dem Eigentümer der Tiere, diese weg zu nehmen. Ihm wurde zuvor mehrfach aufgegeben, die nicht artgerechten Zustände in seiner Wohnung zu beseitigen. Auch wurden ihm bereits Tiere zuvor weggenommen. Fraglich war dann nur, ob dies auch im konkreten Fall rechtmäßig war.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2024 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.