Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom November 2018

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2018 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Antrag 1 war bei mir dahin gehend auszulegen, dass hinsichtlich der qualifizierten Klausel und der Zustellung eine Titelgegenklage analog § 767 gefordert war und hinsichtlich der Aufrechnung und Zahlung § 767 direkt.
Bei § 767 analog habe ich dann die Fehlerhaftigkeit wegen § 726 ZPO geprüft und in diesem Rahmen die Erfüllung diskutiert. Habe mich dafür entschieden das aus dem Brief ersichtlich war, dass die Zahlung nur unter Vorbehalt hinsichtlich der Berufung zu werten ist und spätestens mit der letzten Zahlung und keine Rücküberweisung Erfüllung eingetreten ist.
Zustellung ging per Telefax wegen § 174 Abs. 2 S. 1 ZPO (+)
§ 767 direkt begründet wegen Erfüllung; Einwand der Aufrechnung nicht verspätet nach §§ 296 Abs. 2, 282 ZPO, da die Abtretung erst kurz vor mündlicher Verhandlung erfolgt ist und die Klägerin ihrer Pflicht aus § 282 I ZPO nachgekommen ist.
Antrag 2 begründet weil ZV unzulässig gem. § 371 BGB analog
Antrag 3 (+) weil Abtretung ging wegen § 254a HGB; keine Sperrwirkung des Zwangsvollstreckungsrecht und keine Aufrechnung, sondern Direktforderung