Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es sollte die Entscheidung des Gerichts entworfen werden. Vorausgegangen war ein Mahnbescheid der Klägerin. Daraufhin erging ein Widerspruch des Beklagten hierzu und die Anspruchsbegründung vor dem LG Mainz. Die Klägerin beantragte, die Beklagten zu Zahlung von Schadensersatz, da dieser ihre Schafe nicht wieder zurückgibt (ursprünglich hatte sie 70 Schafe, 30 Lämmer, wovon er vier geschlachtet hat), Wert je Schaf 80 €, je Lamm 100 €. Außerdem machte die Klägerin vorgerichtliche RA-Kosten ca. 900 € geltend. In der mündlichen Verhandlung verzichtete sie auf 400 € hinsichtlich der geschlachteten Lämmer. Der Beklagte berief sich auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen Fütterungskosten und behauptete, dass die Klägerin in Annahmeverzug gewesen, weil sie die Tiere nicht abgeholt habe, obwohl ein Termin vereinbart worden sei. Außerdem stehe ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer Verordnung zum Schutz der Verschleppung von Tierseuchen, wonach Schafe, welche nach Dez. 2009 geboren sind, nach der Norm zu markieren sind, bevor man sie seinem Bestand „zuführt“ (sinngemäß). Nur 50 Tiere der Klägerin waren markiert – das war unstreitig. Zudem erhob der Beklagte Widerklage auf Unterlassung, da die Klägerin per WhatsApp „gedroht“ habe, dass der Beklagte seinen Ruf guten Ruf aufgrund seines Verhaltens zu verlieren habe. Er beantragte, die Klägerin zu verurteilen es zukünftig zu unterlassen seinen Ruf zu schädigen durch unwahre Tatsachenbehauptung. Es gab eine Beweisaufnahme mit einer Zeugenvernehmung bezüglich der Frage, ob wirklich ein Termin zur Abholung vereinbart worden ist. Eine Rechtsmittelbelehrung war erlassen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2025 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.