Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom April 2025

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Es handelte sich um ein Fest bei einer Burg. Die Ordnungsbehörde forderte ein Sicherheitskonzept. Nach dem vorgelegten Konzept erließ die zuständige Behörde Auflagen. Die Auflagen sollten zu Gefahrenvorsorge getroffen werden Es waren mindestens zwei streitige Auflagen. Zum einen sollte ein Bauzaun vor eine Mauer gestellt werden, da sonst Personen auf der Mauer sitzen könnten und dies dazu führen könnte, dass eine Person hinunterfallen könnte. Die Auflagen waren eine Gefahrenvorsorge im Sinne des § 26 Abs. 7 POG. Es musste geprüft werden, ob die Auflagen eine Gefahrenvorsorge im Sinne des § 26 Abs. 7 POG entsprechen und ob diese verhältnismäßig waren. Außerdem musste § 26 Abs. 7 VwGO dahingehend geprüft werden, ob die Veranstaltung den Voraussetzungen des § 26 POG entspricht. Es musste § 80 Absatz 5 VwGO als Eilrechtschutz geprüft werden, da das Fest bald stattfinden sollte. Es waren alle klassischen Probleme des Eilrechtschutzes zu prüfen. Die Klausur war als Gutachten hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Eilrechtschutzverfahrens zu prüfen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2025 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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