Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2016 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Frau zündet in der gemieteten Wohnung (EG rechts) in einem 4 Parteienhaus eine Matratze im Wohn-/Schlafzimmer und einen Papierhaufen auf dem Herd in Küche an, weil der Vermieter wegen diverser Vorgeschichten eine Räumungsklage erzwungen hat.
Der Ehemann war wegen einem Streit am Vorabend bei Freunden.
In Haus wohnen im EG links ein gehbehinderter Mann, der Schlaftabletten genommen hat und erst was mitbekommen hat als Polizei und Feuerwehr schon da waren.
1.OG Vermieter und weiterer Mieter, dieser ist wach, weil er nicht schlafen konnte und Geräusche im Flur gehört hat und bei Nachsehen die Beschuldigte/Frau mit einem Rucksack getroffen hat und sie gefragt was in ihrer Wohnung los sei. Sie äußerte, es sei nichts und ist gegangen. Der Mieter alarmiert den Vermieter, dieser ruft dann die Polizei und die Feuerwehr.
Das Feuer auf der Matratze geht auf den Laminat über, welcher dann selbstständig brennt. Das Feuer in der Küche kann sich nicht weiter ausbreiten, da rechtzeitig gelöscht. Ansonsten auf Vorhang und dann Rolladenkasten (laut Sachverständigen).
Die Frau ging nach Feuerlegung aus dem Haus, kommt aber wieder und macht Fenster im Schlafzimmer auf, weil sie niemanden gefährden wollte. Sachverständiger kommt zum Ergebnis, dass dadurch glimmende Brandstelle wieder voll gebrannt hat.
Ehemann ruft Polizei, weil seine Frau ihn angerufen hat. Bevor eine Belehrung ergehen kann, sagt er, dass seine Frau ihm erzählt habe, dass sie das Haus in Brand gesetzt habe um den Vermieter zu töten.
Macht nachher bei der Polizei von § 52 StPO Gebrauch.
Polizei findet die Beschuldigte am Bahnhof mit Rucksack. Will sich nicht äußern. Ordnungsgemäßer Durchsuchungsbeschluss für Rucksack. Gefunden wird ein Brief an Anwalt aus Räumungsverfahren in dem sie Brandlegung und Tötungswillen schildert. Brief wird beschlagnahmt.
Bei Polizei will sie zuerst nichts sagen, aber macht durch Vorhalten des Briefes dann doch umfangreiches Geständnis, bezeichnet Vermieter als Tyrannen.
Ergeht Haftbefehl durch Ermittlungsrichter, da keinen festen Wohnsitz und keine Freunde.
Sie ist vorbestraft wegen Betrugs (Geldstrafe 30 Tagessätze)
Pflichtverteidiger bestellt. Sie sagt sie leugnet den Brand nicht aber wollte niemanden töten/gefährden.
Widerspricht ausdrücklich Verwertung Notruf Ehemanns.
Bei Vernehmung des Vermieters gibt dieser an, dass er vor kurzem einen Hundehaufen mit einem Zettel vor seiner Wohnungstür gefunden hat mit den Worten: „MfG und Name der Beschuldigten .P.S. Lassen Sie mich in Ruhe oder es wird in ihrer Wohnung heiß. Ich werde sie braten/verrecken lassen wie einen Hund in der Pfanne.“

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