Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2025

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Es sollte ein Urteil vom Verwaltungsgericht geschrieben werden. Die Klägerin war Betreiberin eines Cafés und hat sich einen American Staffordshire Welpen gekauft. Diese Hunderasse ist im Saarland als Listenhund geführt. Sie erhielt einen Kostenfestsetzungsbescheid für die Hundesteuer, allerdings mit dem erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Somit waren für sie, anstatt 60€ im Jahr 400€ zu zahlen, weshalb sie sich dagegen Widerspruch einlegte, welcher jedoch abgelehnt wurde. Daraufhin erhob sie Klage beim Verwaltungsgericht. Zur Bearbeitung der Aufgabe waren die Hundesteuersatzung der Gemeinde Überherrn abgedruckt sowie die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden samt Anlage. Problematisch war, dass es sich bei dem Listenhund noch um einen Welpen handelte und der Wesenstest, um die Gefährlichkeit zu widerlegen, aber erst ab einem Alter von 12 Monaten möglich ist. Somit musste sie die 400€ zahlen, da ein Wesenstest im Welpenalter laut Experten noch nicht sinnvoll ist, da das wahre Wesen dort noch nicht erkennbar ist. In der Zulässigkeit der Klage waren die Einhaltung der Klagefrist und Form durch die Einreichung in elektronischer Form problematisch.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2025 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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