Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Der Angeklagte fuhr mit seinem Kraftfahrzeug zu schnell auf einer Straße. Er wurde deswegen von der Polizei verfolgt. Diese sperrte daraufhin mit Polizeiautos die Straße. Die Beamten standen außerhalb der als Sperre dienenden Wagen. Der Angeklagte raste auf die Sperre zu und wollte abseits der Polizeiwagen entkommen. Dabei raste er auf eine Polizistin zu. Diese konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Ein unbeteiligter Zeuge hat dies ebenfalls gesehen. Im Anschluss an die Fahrt wurde der Angeklagte in ein Krankenhaus verbracht. Dort äußerte er gegenüber einem Arzt, dass es ihm egal gewesen sei, wenn er die Polizistin überfahren hätte. Er nannte die Polizisten dabei Polypen. Eine Polizistin befand sich bei dem Gespräch ebenfalls im Raum hinter dem Vorhang. Kernfrage prozessual war dann, ob man die Äußerungen des Angeklagten gegenüber dem Arzt verwerten kann oder nicht. Materiell war die Frage zu beantworten, ob gegebenenfalls ein versuchter Mord oder Totschlag vorgelegen hat.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2026 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

