Repetitorium zum Mobiliarsachenrecht – Fall 1: Stehlampe im Jugendstil – Aufgabe

Dieser Fall befasst sich mit den Besitzschutzrechten, insbesondere den Rechten nach verbotener Eigenmacht.

Die Lösung zu diesem Fall wird am 09.04.2018 zur Verfügung gestellt!

Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen. 

Der fahrende Händler V kauft gebrauchte Korbwaren und Kleinmöbel auf, die er restauriert und wieder verkauft. Eines Tages schellt er an der Haustür des E. Es öffnet ihm die Hausangestellte H. V bietet der H, die den Eindruck erweckt, als sei sie die Dame des Hauses, einen hübschen Einkaufskorb an. Außerdem fragt V nach alten Möbeln. H erinnert sich an eine alte Stehlampe im Jugendstil, die E schon seit Jahren im Keller verstauben lässt, holt sie herauf und bietet sie dem V zum Tausch gegen den Einkaufskorb an. V ist entzückt und wittert ein glänzendes Geschäft. H übergibt V die Stehlampe und hängt voller Besitzerstolz den Einkaufskorb an ihren Arm. V grüßt, macht kehrt und sieht plötzlich E vor sich. E fragt, was V mit seiner Stehlampe wolle. V umklammert das gute Stück und erklärt, die Lampe habe er soeben gegen einen Einkaufskorb eingetauscht, sie gehöre nun ihm. E ist empört und reißt ihm das Streitobjekt aus den Händen. Nun sieht er H in der Haustüre stehen. Er stürmt auf sie zu, entreißt ihr den Korb und wirft ihn dem V zu mit den Worten: „lassen Sie sich hier niemals wieder blicken!“
Welche dinglichen Rechte haben V und H?