Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom März 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2020 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Es handelte sich um die erste Klausur im Öffentlichen Recht, die typischerweise auf dem Gebiet des Staatsrechts spielt. Aufhänger der Klausur war das Staatshaftungsrecht. Es ging darum, dass zu klären war, ob ein Schadensersatzanspruch wegen Nichtzulassung zu einer Kindertagesstätte besteht. Hierzu wurde auszugsweise eine entsprechende gesetzliche Grundlage beigefügt. Unter anderem war zu prüfen, wer für dieses Gesetz überhaupt die Gesetzgebungskompetenz inne hatte. In Aufgabe eins war gefragt, ob Staatshaftungsansprüche besteht. In Aufgabe zwei war zu prüfen, ob (auch) ein Folgenbeseitigungsanspruch infrage kommt, beziehungsweise gegeben falls besteht. In einer weiteren Frage wurde gefragt, welches Gericht jeweils hypothetisch sachlich zuständig wäre. Hier war zunächst zu klären, welcher Rechtsweg jeweils einschlägig wäre. Zu beachten ist auch die Sonderzuweisung an das Landgericht für Amtshaftungsansprüche.
Die Klausur war an BGH Urteile angelehnt: Urteile v. 20.10.2016, Az. III ZR 278/15, 302/15 und 303/15. Siehe auch: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-iii-zr-278-15-schadensersatz-verdienstausfall-eltern-fehlender-kita-platz-verschulden-kommune/