Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom April 2025

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

6,0

Endnote

7,0

Zur Sache:

Prüfungsthemen: – Raub vs. räuberische Erpressung – Hehlerei – Unterlassungsdelikte

Paragraphen: §323c StGB, §249 StGB, §253 StGB, §255 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort

Prüfungsgespräch:

Wir haben einen kurzen Sachverhalt mit drei Absätzen bekommen. Es gab auch eine Zusatzfrage zur StPO, dazu sind wir allerdings aufgrund der Zeitnot nicht gekommen. Es handelte um A, welcher bei einem Spaziergang in einem abgelegenen Waldgebiet erkennt, dass B in einem See zu ertrinken droht. B ruft um Hilfe und der A sieht dessen Armbanduhr, die er für besonders wertvoll hält (geschätzter Wert: 75.000 € – tatsächlicher Wert: 10 €). Dann bietet er dem B Hilfe an, allerdings nur, wenn er ihm hierfür die Uhr gibt. Wir sollten dann erklären, wie wir mit der Prüfung beginnen würden. Dabei sollten wir die Tatkomplexe und Konkurrenzen erklären. Es wurde der Raub geprüft und zur räuberischen Erpressung abgegrenzt. Auch wurden die Delikte §§ 211, 212, 13 StGB und Unterlassungsdelikte angesprochen. Der § 239a StGB wurde genannt, aber mangels einer stabilen Zwischenlage verneint. Weiter wurde nach der möglichen Versuchsprüfung eines Regelbeispiels gefragt. Sodann wurde auch § 242 StGB geprüft. Es fehlte aber an einer Vermögensverfügung, es zur Eigentumsübertragung kam. § 246 StGB wurde ausgeschlossen, da die Uhr nicht mehr fremd war. Es wurde das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag gefragt. Auch sollten die Unterlassungsdelikte sauber geprüft werden. Die verschiedenen Arten der Garantenstellung sollte bekannt sein. Auch wurde § 323c StGB geprüft. Im weiteren Absatz zeigte A seinem Freund C die Uhr. C schätzte ihren Wert auch falsch ein, denn er meinte, die Uhr sei 75.000 € wert, wollte aber A überzeugen, dass sie wertlos sei. Es wurde § 263 StGB angesprochen, vor allem die Vermögensbegriffe. Der § 259 StGB sollte auch kurz genannt werden, hier war die Definition des „sich verschaffen“ wichtig und kurz zu nennen. Am Ende fragte der Prüfer, wie eine Gesamtstrafe gebildet wird und wo die Höchststrafe gesetzlich steht.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom April 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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