Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Die schriftliche Prüfung im SPB 8 Privatversicherungsrecht bestand aus insgesamt zwei Klausuren, die jeweils auf 3 Stunden angesetzt waren. Bei der ersten Klausur handelte es sich um eine personenversicherungsrechtlich eingekleidete Gutachtenklausur mit dem Schwerpunkt der Leistungsfreiheit bzw. Kündigung des VR wegen Folgeprämienverzugs nach § 38 VVG. Es wurden keine speziellen Probleme aus dem Personenversicherungsrecht abgefragt. Vielmehr war es entscheidend, die Klausur genau und aufmerksam zu lesen, um mit den Prämienbeträgen und Daten nicht durcheinander zu kommen. Die zweite Klausur befasste sich hauptsächlich mit dem allgemeinen Teil des VVG und war als Fragenklausur mit mehreren Fragen und kleinen Fällen ausgestaltet. Die Fragen bzw. Fälle bauten sich von einfach zu komplex bzw. von kurz beantwortbar zu ausführlich beantwortbar auf, Zunächst sollte man beispielsweise näher auf den Grundsatz der Spezialität der versicherten Gefahr eingehen. Es gab zudem einen kleinen Fall zur Gefahrerhöhung nach §§ 23 ff. VVG und zum Risikoausschluss/Risikobegrenzung wegen vorsätzlicher/grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles nach § 81 VVG. Insgesamt ließen sich die Klausuren mit dem besprochenen Stoff und dem Wissen aus der Vorlesung allgemeines Versicherungsvertragsrecht gut lösen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2025 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.