Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Examensklassiker: Erbensucherfall 1. Abschnitt: E ist gewerblich tätiger Erbensucher. Auf die in einer Zeitung veröffentlichte Aufforderung des Nachlassgerichts zur Anmeldung von Erbrechten nach dem verstorbenen W. ermittelte er den Beklagten B und dessen Schwester G beide hälftig als gesetzliche Erben. Mit Schreiben teilte er dem Beklagten den Erbfall mit und bot diesem nach dem Abschluss einer Honorarvereinbarung über XX % des ihm zufallenden Nachlasses zuzüglich Mehrwertsteuer an, die Nachlassangelegenheit vollständig offen zu legen. Der Beklagte lehnte einen Vertragsschluss ab und ermittelte aufgrund der Informationen des Klägers den Nachlass selbst. Ihm fiel dadurch ein Vermögen von XX.000 Euro zu. Mit der Klage begehrt der Kläger das im Schreiben verlangte Honorar in einer Höhe von XX.000 Euro nebst Zinsen aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigten Bereicherung. Er behauptete, ein Anteil von XX % des Nachlassvermögens sei als Vergütung für einen Erbenermittler angemessen und üblich. 2. Abschnitt: Es ging um die Schwester, ich weiß aber nicht mehr, was der Sachverhalt und die Aufgabenstellung dazu war. Der Hauptteil war aber der 1. Abschnitt.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2025 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

