Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Aufgabe 1: P wohnt in einem schlossartigen Anwesen und kehrt von einem längeren Auslandsaufenthalt zurück und ist erschrocken über den Zustand seiner Gartenanlage. Daraufhin findet er im Internet die Website des professionellen Gärtners G den er daraufhin per Videoanruf kontaktiert. Dabei sendet er G über die Chatfunktion Bilder zu auf denen zu sehen ist, wie die Gartenanlage vor seinem Auslandsaufenthalt aussah. P erklärt gegenüber G, dass er über den Zeitraum, in dem er die Arbeiten vornimmt, nicht anwesend sein wird, G jedoch über die hintere Gartentür das Grundstück betreten dürfe. Nachdem G fertig war, schaut sich P das Grundstück an und lobt g ausdrücklich. Zwei Wochen später geht P die Rechnung über 19.000 € zu. Daraufhin erklärt P über WhatsApp gegenüber g den Widerruf. Eine Widerrufsbelehrung unterbleibt. Auf eine europäische Richtlinie zum Widerrufsrecht wurde hingewiesen. G ist der Meinung es könne nicht sein, dass P keinen Cent zu zahlen braucht. Frage: Hat G einen Anspruch auf Zahlung der 19.000 €
Aufgabe 2: W ist ein e.V. und testen Produkte und veröffentlicht die Testergebnisse. W ist deutschlandweit hoch anerkannt. W schreibt der Firma F, die Hersteller von Feuermeldern ist, dass sie als nächste Feuermelder testen wird und auch solche der F. Weil sich W nicht mit der ordnungsgemäßen Testung von Feuermeldern auskennt, beauftragt W zur Durchführung die B (ich glaube es war eine GmbH). B ist auf Feuermelder spezialisiert. Diese beauftrag wiederum den Mitarbeiter M mit der Ausführung der Testungen. Die Feuermelder der F schneiden in den Testungen allerdings nicht besonders gut ab und werden von W mit der Note mangelhaft bewertet. Infolgedessen verliert F einen Auftrag in Höhe von 7.000 €. Durch eine Sachverständige lässt sich ermitteln, dass der Feuermelder an der falschen Stelle angebracht wurde und nur deswegen besonders schlecht abgeschnitten hat. Eigentlich zählt der Feuermelder zu den besten auf dem Markt. F wendet ein, W müsse kontrollieren, wen er einstelle und wen nicht. Es wird auf einen Auszug aus einem Kommentar hingewiesen, der auf § 31 BGB und ein Organisationsverschulden verweist. Frage: Kann F von W die Veröffentlichung der richtigen Testergebnisse verlangen und kann er die 7.000 € entgangenen Gewinn ersetzt verlangen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2025 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

