Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
8,74 |
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Endnote |
10,27 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikte, Versuch, Rücktritt
Paragrafen: §223 StGB, §224 StGB, §318c StGB, §316 StGB, §22 StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein
Prüfungsgespräch:
Es gab kein Vorgespräch, weil der Prüfer nicht der Vorsitzende war. Inhalt Auf dem Platz lag ein ausgedruckter Sachverhalt, als wir wieder in den Raum kamen. Sachverhalt – die Buchstaben/ Namen bekomme ich nicht mehr richtig hin. A, B, C und D hatten eine Auseinandersetzung. B warf dem A einen Döner in sein Auto, A fuhr aufgebracht davon. Daraufhin betrank sich A mit mehreren Bier und sieben Schnaps in einer Bar, weil er so wütend war. Als nächstes setzte er sich mit 1,3 Promille in sein Auto und fuhr eine Straße entlang. Er fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit von 70 km/h. Dort sah er den B auf der anderen Straßenseite auf dem Fußgängerweg laufen. A lenkte sodann auf die Gegenfahrbahn ein und bremste auf 30km/h ab. Er wollte dem B eine Lehre erteilen (wichtig für subjektiven Tatbestand). Der B konnte sprang vor Schreck zur Seite und zog sich so eine Platzwunde zu, weil er gegen einen Laternenpfahl sprang. Er lag dann blutend und bewusstlos am Boden. A erkannte, dass er über B fahren oder ihn anfahren könne, entschied sich aber, dass er dem B die Lehre nun erteilt hatte und fuhr davon als er sah, dass C und D kamen, um dem B zu helfen (wichtig für den Rücktritt). Es waren die Straßenverkehrsdelikte der §§ 315b (Pervertierung des Straßenverkehrs), 315c, 316 geprüft – hier die Promillegrenzen kennen. Wir prüften den § 223 und bejahten ihn, es mussten insbesondere Ausführungen zum Vorsatz, Kausalität und objektiver Zurechnung gemacht werden. Bei § 224 war problematisch, dass B ja aus einer Selbstschutzreaktion gegen den Laternenpfahl sprang und nicht durch das Auto die Wunde erlitt und bewusstlos wurde. Dies wurde diskutiert, hier und auch an anderen Stellen war es, wie aus anderen Protokollen hervorgeht, für den Prüfer relevant Argumente zu finden, den Sachverhalt auszuwerten und vor allem auch aus allen Perspektiven zu denken und zu argumentieren. § 224 wurde dann verneint und §§ 224 II, 22 angeprüft. Auch hier lag viel Zeit und Diskussionsraum im Rahmen des Tatentschlusses. Daraufhin ging es um den Rücktritt, der bejaht wurde. Ganz kurz wurde noch auf die Promillezahlen eingegangen und über die Schuld gesprochen. Wir sprachen noch über die Sachbeschädigung am Auto zu Lasten des A und die Nötigung nach § 240 StGB. Dann war es auch schon vorbei, das ging sehr schnell, und der Prüfer fragte uns protokollgetreu nach einem Verfahrensgrundsatz. Es wurden das Legalitätsprinzip, Offizialprinzip und der Grundsatz der Öffentlichkeit genannt. Zu allen Grundsätzen wurden noch einige Ausführungen gegeben oder nachgefragt. Der Prüfer fragte uns immer nach der Reihenfolge, startete jedoch nach Zivilrecht bei einer anderen Kandidatin, um fair zu bleiben. Es wurden fragen weitergegeben. Er kam dann jedoch auch auf den vorherigen Prüfling zurück, wenn er fand, dass dieser noch nicht genug gesagt hatte. Es gab noch einen zweiten kleinen Sachverhalt von ca. fünf Zeilen. Für diesen gab es jedoch keine Zeit mehr und er wurde nicht einmal von uns gelesen.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachen vom Dezember 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

